Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Strafrecht ist ein Bereich, mit dem man schneller in Berührung kommen kann, als man vielleicht denkt. Die Anzahl der eingeleiteten Finanzstrafverfahren hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Sollten Sie im Zuge einer Kontrolle, Nachschau oder Hausdurchsuchung von Organen der Finanzverwaltung befragt werden, sollten Sie umgehend einen Rechtsberater beiziehen, da Ihnen als Betroffener in einem Finanzstrafverfahren wesentlich andere Rechte zustehen als im Abgabenverfahren.
Der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt natürlich auch hinsichtlich ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtungen. Bereits die fahrlässige Verkürzung von Abgaben oder die Verletzung der Ihnen obliegenden Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, kann empfindliche Strafzahlungen nach sich ziehen.
Durch die Einbringung einer strafbefreienden Selbstanzeige, können Sie das Risiko eines Finanzstrafverfahrens vermeiden. Damit der Anzeige jedoch tatsächlich strafbefreiende Wirkung zukommt, müssen einige Formvorschriften eingehalten werden.
Im Rahmen unserer Beratungsleistungen nimmt die Vertretung bei finanzstrafrechtlichen Verfahren einen immer höheren Stellenwert ein. Die Verteidigung im Finanzstrafverfahren erfordert äußerst sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, geht es doch oftmals um hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Die genaue Ermittlung des Sachverhalts, Geltendmachung ihrer Beschuldigtenrechte und Auslotung der besten Strategie sind wesentliche Grundlagen für eine erfolgreiche Verteidigung. Unsere Aufgaben sehen wir dabei nicht nur in der fachlichen Beratung sondern auch in der psychologischen Unterstützung, da man häufig mit langen Verfahrensdauern und Vorverurteilungen rechnen muss.
Durch laufende Fortbildung halten wir unsere Kompetenz und die umfassenden juridischen Kenntnisse auf dem aktuellsten Stand, um Sie kompetent beraten und vertreten zu können. Wir kümmern uns um die gesamte Vorbereitung Ihres Finanzstrafverfahrens und vertreten Sie bei Bedarf bei den verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Mag. Thomas Radike ist zertifizierter Fachexperte für Verfahrens- und Finanzstrafrecht.
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