Die Personalverrechnung ist einer der komplexesten und sensibelsten Bereiche Ihres Rechnungswesens und bedarf zuverlässiger Erledigung. Die stetige Fortbildung betreffend Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ist unerlässlich, damit Ihnen bei einer Abgabenprüfung keine Überraschungen ins Haus stehen. Fehler in der Abrechnung ziehen häufig auch haftungs- und strafrechtliche Folgen nach sich.
Durch die Übertragung Ihrer Personalverrechnung an unsere Spezialisten profitieren Sie vom umfangreichen Know-How und der Erfahrung unserer Mitarbeiter in der Abrechnung der Beiträge und Abgaben sowie der Abwicklung von Abgabenprüfungen. Die Daten der Personalverrechnung können zusätzlich wertvolle Informationen zur Unternehmensplanung liefern.
Unsere Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:
- Durchführung sämtlicher Meldungen an die zuständige Krankenkasse
- Beratung bei der Einstufung des Mitarbeiters lt. Kollektivvertrag
- Durchführung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Lohn- und Gehaltskonten
- Abrechnung von Überstunden, Sachbezügen, Zulagen, Prämien und Reisekosten
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Vorbereitung der Personaldaten zur Überleitung in die Kostenrechnung
- Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Beitrags- und Abgabenprüfungen
- Beratung bei steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Beratung bei der Erstellung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und Auslegung von Kollektivverträgen
- Bereitstellung sämtlicher Daten in elektronischer Form zur weiteren Verarbeitung
Aber auch wenn Sie die Personalverrechnung selbst erledigen wollen, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
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