Ausgabe:
- Winter 2024
- Herbst 2024
- Sommer 2024
- Frühling 2024
- Winter 2023
- Herbst 2023
- Sommer 2023
- Frühling 2023
- Winter 2022
- Herbst 2022
- Sommer 2022
- Frühling 2022
- Winter 2021
- Herbst 2021
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Vernachlässigung der ärztlichen Weiterbildung – Verwaltungsstrafe
Sachverhalt
Ein als Facharzt für Innere Medizin tätiger Wohnsitzarzt konnte gegenüber der Österreichischen Ärztekammer – für den für das Fortbildungsdiplom vorgesehenen 3-Jahres-Zeitraum – den Nachweis von 56 DFP-Punkten erbringen, nicht jedoch jenen der geforderten 150 DFP-Punkte.
Daraufhin wurde vom Disziplinarrat der österreichischen Ärztekammer eine Geldstrafe von € 500,00 verhängt, welche das Verwaltungsgericht auf € 200,00 herabsetzte.
Rechtliche Beurteilung
Laut ärztegesetzlicher Regelung genügt für eine Verwaltungsstrafe aufgrund einer disziplinären Verantwortlichkeit ein fahrlässiges Verhalten des Arztes.
Dieses wurde damit begründet, dass der Arzt trotz des Bestehens belastender Umstände und depressiver Phasen – 2/3 der für das erforderliche Diplom benötigten Fortbildungen für die letzten Monate des dreijährigen Zeitraumes aufgeschoben habe.
Grundsätzlich könnte man schon frei wählen, wann innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes die Weiterbildungen absolviert werden – allerdings muss man dabei die objektiv gebotene und subjektiv mögliche zumutbare Sorgfalt aufwenden.
Auch der VwGH erachtete die Ausführungen des Verwaltungsgerichtes Wien für nachvollziehbar.
Stand: 26. November 2024
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: