Ausgabe:
- Winter 2024
- Herbst 2024
- Sommer 2024
- Frühling 2024
- Winter 2023
- Herbst 2023
- Sommer 2023
- Frühling 2023
- Winter 2022
- Herbst 2022
- Sommer 2022
- Frühling 2022
- Winter 2021
- Herbst 2021
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Patientenverfügungsgesetz – neu ab 2019
Im Herbst 2018 wurde das Patientenverfügungsgesetz überarbeitet. Es ist nun in seiner Neufassung seit 16.01.2019 in Österreich in Geltung. Neu geregelt ist unter anderem:
- Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern, wobei eine Speicherung voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird.
- Es besteht sodann eine Verpflichtung für Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen.
- Gleichzeitig wurde die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt jedoch auch für bereits bestehende Patientenverfügungen.
- Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr. Die Erneuerung kann also durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
- Mit der Novellierung ist es nun auch möglich, eine Patientenverfügung bei den Erwachsenenschutzvereinen errichten zu lassen.
- Weiters wurde klargestellt, dass auch bei ausländischen Patienten stets österreichisches Recht anzuwenden ist.
Stand: 27. Mai 2019
Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2019:
-
Welche Tätigkeiten als Psychotherapeut sind von der Umsatzsteuer befreit?
-
Wie wird ein Immobilienverkauf im Privatvermögen besteuert?
-
Verluste bei Vermietung und beim Verkauf von Immobilien im Privatvermögen
-
Bis 30.6.2019: Registrierung im Gesundheits-Beruferegister erforderlich
-
Kulturlinks – Sommer 2019
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: