Ausgabe:
- Winter 2024
- Herbst 2024
- Sommer 2024
- Frühling 2024
- Winter 2023
- Herbst 2023
- Sommer 2023
- Frühling 2023
- Winter 2022
- Herbst 2022
- Sommer 2022
- Frühling 2022
- Winter 2021
- Herbst 2021
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Kaufen oder mieten?
Wird eine Praxis neu eröffnet, so ist vorab die Entscheidung zu treffen, ob die Immobilie gekauft oder gemietet werden soll. Nachfolgend finden Sie einige steuerliche Überlegungen.
Kaufen
Wird eine Immobilie (Haus oder Wohnung) gekauft, geht der Wert ins Betriebsvermögen über. Zu diesem Zweck führen auch Einnahmen/Ausgaben-Rechner ein Anlagenverzeichnis. Am Jahresende wird eine Abschreibung vorgenommen.
Zumeist wird ein Teil des Kaufpreises durch einen Kredit finanziert. Die hierbei anfallenden Kreditzinsen stellen auch Betriebsausgaben dar und mindern so neben der Abschreibung zusätzlich den Gewinn. Wird die gesamte Praxis in späteren Jahren verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer.
Dabei muss ein Übergang vom Einnahmen/Ausgaben-Rechner zu einem Betriebsvermögensvergleich durchgeführt werden.
Mieten
Die Miete stellt in vollem Ausmaß einen Aufwand dar. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vermieter nach Möglichkeit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.
Durch die unechte Steuerbefreiung der Ärzte können Sie sich die sonst gezahlte Umsatzsteuer nicht durch einen Vorsteuerabzug zurückholen.
Privatnutzung
Nutzen Sie die Immobilie auch privat, so ist sowohl beim Kauf als auch bei der Miete ein Privatanteil auszuscheiden.
Beim Kauf ist der Privatanteil von der Abschreibung und den gegebenenfalls anfallenden Kreditzinsen zu berechnen. In beiden Fällen muss zusätzlich noch ein Privatanteil von den Betriebskosten berechnet werden (z.B. Kosten für Müll, Wasser und Kanal).
Neben den steuerlichen Überlegungen spielen bei dieser Frage noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle. Auch sind Änderungen in diesem Bereich durch das aktuelle Sparpaket geplant. Diese Entscheidung sollte deshalb gründlich durchdacht werden.
Stand: 09. Februar 2012
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: