Ausgabe:
- Jänner 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Jänner 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Jänner 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Jänner 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Jänner 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Jänner 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Jänner 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Jänner 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Jänner 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Jänner 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- Sonderartikel zur Steuerreform
- März 2015
- Februar 2015
- Jänner 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Jänner 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Jänner 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Jänner 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Jänner 2011
Kontrolle Finanzpolizei: Sind Sie vorbereitet?
Was ist in Ihrem Unternehmen von Interesse für die Finanzpolizei?
Sie sollten sich auf die Kontrolle der Finanzpolizei vorbereiten. Vorab müssen die Bereiche des Unternehmens gefunden werden, die für die Finanzpolizei interessant sein könnten. Die Unterlagen dafür sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen.
Hauptaugenmerk legt die Finanzpolizei auf folgende Bereiche:
- Arbeitsmarkt: Anmeldung aller Arbeitnehmer, Entlohnung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitskräfteüberlassung, Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen
- Allgemeine Steueraufsicht: Kontrolliert wird, ob alle Umsätze und Einkünfte erklärt werden und alle Lohnabgaben abgeführt werden. Es sollen Beweismittel zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage gesammelt werden.
- Sonstige Kontrollen: Beispielsweise Gewerbeberechtigungen.
Wer empfängt die Finanzpolizei?
Im Unternehmen sollte eine Person bestimmt werden (und eine Vertretung), die verantwortlich ist, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht.
Wichtig: Der Mitarbeiter am Empfang muss Bescheid wissen, wen er informieren muss. Der verantwortliche Mitarbeiter und der Geschäftsführer müssen darauf vorbereitet werden, was auf sie zukommen wird.
Checkliste: Wie verhalte ich mich richtig?
Empfang/Sekretariat:
- Die Finanzpolizei ruhig und freundlich empfangen (das gilt auch für alle anderen Personen, die Kontakt mit der Finanzpolizei haben).
- Sofort die zuständige Kontaktperson und die Geschäftsleitung informieren.
- Die Beamten in einen eigenen Besprechungsraum bitten. Wenn die Beamten nicht in einen Besprechungsraum gehen wollen, dann sollte der Mitarbeiter sie bitten, mit der Kontrolle zu warten bis die zuständige Kontaktperson erscheint. Achtung: Darauf besteht kein Rechtsanspruch, daher muss die Kontaktperson sofort kommen, wenn sie informiert wird.
Kontaktperson/Geschäftsleitung:
- Informieren Sie uns – Ihren Steuerberater! Bitten Sie die Finanzpolizei mit der Kontrolle zu warten, bis jemand von uns im Haus ist.
- Zeigen Sie Ihre Kooperationsbereitschaft (Fotografieren bzw. Filmen kann die Finanzpolizei verbieten).
- Lassen Sie sich die Dienstnummer des Einsatzleiters zeigen.
- Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle.
- Fordern Sie eine Rechtsbelehrung über die Rechte und Pflichten, den Ablauf der Kontrolle und allfällige Rechtsfolgen sowie die organisatorischen Einzelheiten der Kontrolle. Die Finanzpolizei sollte den laufenden Geschäftsbetrieb wenn möglich nicht stören. Bieten Sie wieder einen eigenen Besprechungsraum an, wenn dies möglich ist.
- Begleiten Sie die Finanzpolizei durch den Betrieb.
- Erlauben Sie keine freiwillige Durchsuchung von Orten oder Gegenständen. Den Beamten ist keine Durchsuchung erlaubt, außer es liegt eine gerichtlich bewilligte Durchsuchungsanordnung vor oder sie wird der Finanzpolizei erlaubt. Wenn die Finanzpolizei eine Durchsuchungsmaßnahme durchführen darf, dann bestehen Sie darauf, dass wir als Steuerberater dabei sind. Bieten Sie statt der Durchsuchung an, die geforderten Unterlagen nachzureichen.
- Welche Unterlagen die Finanzpolizei einsehen darf, richtet sich nach der Rechtsgrundlage auf der die Kontrolle beruht. Das Recht zur Einsichtnahme heißt nicht gleichzeitig, dass die Unterlagen mitgenommen werden dürfen. Dokumentieren Sie, welche Unterlagen eingesehen werden. Für den Fall, dass Unterlagen an die Finanzpolizei übergeben werden, machen Sie Kopien.
- Fordern Sie eine Kopie der Niederschrift an und überprüfen Sie, ob sie richtig und vollständig ist.
Befragung
Professionelle Antworten auf die Befragung sind nur möglich, wenn sich alle Beteiligten darauf vorbereiten.
- Antworten sollten nur gegeben werden, wenn sie auch sicher mitgeschrieben werden.
- Zuvor sollte unbedingt die Rechtsgrundlage abgeklärt werden.
- Nur im Beisein der Vertrauensperson (Steuerberater) antworten.
Wichtig: Nur die Fragen beantworten, die gestellt werden – keine Vermutungen äußern.
- Sie sind verpflichtet, richtig und vollständig auszusagen. Wenn eine inhaltliche Vorbereitung nötig ist, dann bieten Sie an, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden.
Professionelle Vorbereitung
Wie Sie aus dem Artikel erkennen können, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken zu machen. Wir erarbeiten gern mit Ihnen einen Leitfaden, der auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmt ist. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Stand: 28. August 2015
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: