Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.

Eine aws-Garantie ist grundsätzlich:

  • eine Garantie der Republik Österreich
  • zugunsten eines österreichischen Unternehmens
  • an die Bank
  • für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits
  • im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote
  • für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.

Eckpunkte:

  • gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien
  • an gesunde Unternehmen (keine Tourismusunternehmen -> eigene Förderung über ÖHT), die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist
  • die Garantielaufzeit beträgt maximal 5 Jahre
  • unterstützt werden bis zu 80 % eines Kredites von bis zu € 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
  • keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümer)

Ab sofort wird die aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht:

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
  • Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
  • Keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
  • Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.

Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen grundsätzlich ab sofort (Ausnahme Schnellverfahren) und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge.

HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 19.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen, weitere Voraussetzungen, Details, die entsprechende Garantierichtlinie und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.

Stand: 19. März 2020

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369